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   OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03   

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https://dejure.org/2005,5122
OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03 (https://dejure.org/2005,5122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.04.2005 - 20 W 279/03 (https://dejure.org/2005,5122)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. April 2005 - 20 W 279/03 (https://dejure.org/2005,5122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 WoEigG, § 26 WoEigG, § 43 WoEigG
    Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Voraussetzungen für die Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung)

  • Judicialis

    WEG § 21; ; WEG § 26; ; WEG § 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21; WEG § 26; WEG § 43
    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wichtiger Grund gegen Verwalterbestellung: Abberufung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anfechtung eines Beschlusses einer Eigentümerversammlung; Ungültigerklärung eines Beschlusses über die Verwalterbestellung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines wichtigen Grundes bei der Anfechtung der Abberufung eines Verwalters; Voraussetzungen für die ...

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Frankfurt, 18.08.2003 - 20 W 302/01

    Wohnungseigentumsverwaltung: Abberufung des verwaltenden Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).

    Nach der bezeichneten Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001) gelten diese Grundsätze in gleicher Weise auch für einen Beschluss, mit dem die Abberufung eines Verwalters durch die Gemeinschaft abgelehnt wird bzw. ein Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Abberufung begehrt.

    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001, unter Hinweis auf OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 76; Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 38).

  • OLG Celle, 19.05.1999 - 4 W 49/99

    Unwirksamkeit von Jahresabrechnungen für eine Wohnungseigentümergemeinschaft;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Nur wenn auch unter Berücksichtigung dieses Beurteilungsspielraumes der wichtige Grund so schwerwiegend ist, dass die Nichtabberufung nicht mehr den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, d. h. nicht mehr vertretbar erscheint, kann ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft die Abberufung des Verwalters verlangen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001, unter Hinweis auf OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 76; Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 38).

    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).

  • OLG Düsseldorf, 25.08.2003 - 3 Wx 217/02

    Pflichtwidriges Verhalten des Verwalters bei einem Antrag auf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Für ein Einberufungsverlangen gilt dies insbesondere dann, wenn die Wohnungseigentümer mit konkreten Beanstandungen schwerwiegende Vorwürfe erheben, die den Verdacht finanzieller Unregelmäßigkeiten begründen, und denen der Verwalter nicht konkret entgegen tritt (vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 692).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1987 - 20 W 147/87

    Fristlose Kündigung wegen verspäteter Einberufung einer Eigentümerversammlung ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Soweit die weitere Beschwerde darauf abstellt, dass die Beteiligte zu 5) ihre Abwahl dadurch vereitelt habe, dass sie eine vorherige Entscheidung der Wohnungseigentümer in einer Versammlung darüber verhindert habe, ist es zwar richtig, dass im Einzelfall ein wichtiger Grund im oben beschriebenen Sinne dann vorliegen kann, wenn ein Verwalter einem Einberufungsverlangen gemäß § 24 Abs. 2 WEG nicht Folge leistet oder wenn er die rechtzeitige Durchführung einer Eigentümerversammlung verhindert und dadurch die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung vereitelt (vgl. Senat OLGZ 1988, 43; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 85).
  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).
  • OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03

    Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob dem Landgericht dahingehend zu folgen wäre, dass die Anfechtung des Negativbeschlusses vom 28.01.2003 nicht notwendige Voraussetzung des Abberufungsverlangens durch die Antragsteller zu 2) und 3) wäre oder ob dieser Wohnungseigentümerbeschluss nicht vielmehr - weil ihm die vollen Wirkungen eines Eigentümerbeschlusses zukommen - mangels Anfechtung in Bestandskraft erwächst und damit der Wohnungseigentümer seinen Antrag auf eine ordnungsgemäße Verwaltung mit der entsprechenden Zielsetzung mit dem Anfechtungsantrag verbinden muss, um ein Scheitern wegen der eingetretenen Bestandskraft des Negativbeschlusses zu verhindern (so nunmehr OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; BayObLG WE 2004, 61; WuM 2004, 733; WuM 2004, 736; FGPrax 2004, 60; Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 23 Rz. 11; vgl. auch Bärmann/Pick, WEG, 16. Aufl., § 23 Rz. 16; anders Weitnauer/Lüke, WEG, 9. Aufl., § 43 Rz. 28; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 43 Rz. 69, vgl. aber auch § 26 Rz. 87 a. E.).
  • OLG Düsseldorf, 17.04.2002 - 3 Wx 8/02

    Abberufung eines Verwalters aus wichtigem Grund trotz Billigung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
  • OLG Köln, 22.11.2002 - 16 Wx 153/02

    Abberufung des WEG -Verwalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Dabei hat es - mit dem amtsgerichtlichen Beschluss - zutreffend zugrunde gelegt, dass die Abberufung nicht auf Gründe gestützt werden kann, die der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Wiederwahl des Verwalters bekannt gewesen waren (BayObLG ZMR 2004, 840; WuM 2004, 426; NZM 2004, 110; OLG Köln ZMR 2003, 703; OLG Düsseldorf WuM 1997, 67; NZM 2002, 487; OLG Celle NZM 1999, 841; vgl. auch Bärmann/Pick, a.a.O., § 26 Rz. 36; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 87; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 26 Rz. 11b).
  • OLG Köln, 06.03.1998 - 16 Wx 8/98

    Wiederwahl des Verwalters trotz Abrechnungsfehler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.04.2005 - 20 W 279/03
    Die Gerichte sollen nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (Senat, Beschluss vom 18.08.2003, 20 W 302/2001 = ZfIR 2004, 444 unter Hinweis auf BGH NJW 2002, 3240, 3243; BayObLG WE 1990, 68; NZM 2000, 510; NZM 2001, 754; OLG Karlsruhe NZM 1998, 768; OLG Köln NZM 1999, 128; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 26 Rz. 40; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 26 Rz. 16; Staudinger/Bub, BGB, Stand Juni 1997, § 26 WEG Rz. 160).
  • BayObLG, 21.10.1999 - 2Z BR 97/99

    Vorzeitige Abberufung des Hausverwalters

  • OLG Karlsruhe, 10.09.1997 - 4 W 71/97
  • BayObLG, 17.07.2003 - 2Z BR 108/03

    Zulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Abberufung des Verwalters

  • BayObLG, 09.10.2003 - 2Z BR 131/03

    Verpflichtungsantrag nach vorangegangenem Ablehnungsbeschluss -

  • RG, 01.07.1902 - II 31/02

    1. Besteht zur Zeit in Elsaß-Lothringen ein oberster Verwaltungsgerichtshof im

  • OLG Düsseldorf, 07.03.2006 - 3 Wx 107/05

    WEG : Abberufung des Verwalters - Ordnungsgemäße Verwaltung

    Ob darüber hinaus auch ein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich der Anfechtung des die Abberufung ablehnenden Mehrheitsbeschlusses bestand, obwohl einem solchen Beschluss grundsätzlich eine materielle Bindungswirkung ("Sperrwirkung") nicht zukommt (vgl. Wenzel ZMR 2005, 413, 414 f.), muss nicht entschieden werden (vgl. zu dieser Frage OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3946, 3948, m.w.N.).

    In jenem - ausgesetzten - Verfahren ist festzustellen, ob die Neubestellung unter Berücksichtigung des den Eigentümern zustehenden Beurteilungsspielraums (vgl. zuletzt OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3946, 3949, m.w.N.) ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht.

  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Die Rechtsprechung (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2006, 136) stellt allerdings bei der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses höhere Anforderungen an das Vorliegen des wichtigen Grundes als bei der Anfechtung der Abberufung (OLG Düsseldorf ZMR 2006, 144, da ohne zwingende Notwendigkeit nicht in die Mehrheitsentscheidung eingegriffen werden soll (OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2005, 378).
  • OLG Oldenburg, 21.12.2006 - 5 W 9/06

    Wohnungseigentum: Gerichtliche Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund

    Insofern gilt - worauf der Beteiligte zu 6) zutreffend hingewiesen hat - dass die Gerichte nicht ohne zwingende Notwendigkeit in eine solche Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen sollten (OLG Frankfurt NJOZ 2005, 3946, 3949).
  • LG Saarbrücken, 20.08.2008 - 5 T 363/07

    Bezeichnung von Tagesordnungspunkten

    Die Gerichte sollen nämlich nicht ohne zwingende Notwendigkeit in die Mehrheitsentscheidung der Eigentümer eingreifen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.04.2005 - 20 W 279/03, zitiert nach juris Rdnr. 31; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.09.2005, I-3 Wx 123/05, 3 Wx 123/05, zitiert nach juris, Rdnr. 44, jeweils m. w. N.).
  • AG Hannover, 07.11.2005 - 70 II 242/05
    Weil sich im Gegensatz zur Abberufung eines Verwalters, wo sich die Mehrheit gegen den Verwalter entschieden hat, im Fall der Bestellung die Mehrheit der Wohnungseigentümer für den Verwalter entschieden hat, sind bei der Anfechtung des Bestellungsbeschlusses höhere Anforderungen an das Vorliegen des wichtigen Grundes als bei der Anfechtung der Abberufung zu stellen (vgl. OLG Frankfurt Entscheidung vom 26.04.2005, Az.: 20 W 279/03 ).
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